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   BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 67/95   

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https://dejure.org/1996,2306
BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 67/95 (https://dejure.org/1996,2306)
BAG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 9 AZR 67/95 (https://dejure.org/1996,2306)
BAG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 (https://dejure.org/1996,2306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachgewährung von Urlaub außerhalb des Übertragungszeitraums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsverfall nach Ablauf des Übertragungszeitraums - Keine Ausnahme bei Erkrankung nach Urlaubsantritt vor Ablauf des Übergangszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 942
  • BB 1996, 1512
  • BB 1996, 1671
  • DB 1996, 1729
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 755/85

    Voraussetzungen der Übernahme des Resturlaubs in das nächste Jahr - Bestimmung

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 67/95
    Nach § 49 Abs. 7 MTW muß ebenso wie nach der gesetzlichen Regelung in § 9 BUrlG der wegen Krankheit im Urlaubszeitraum nicht erfüllte Urlaubsanspruch nur nachgewährt werden, wenn die für den Anspruch maßgebliche Befristung noch nicht erreicht ist (für den insoweit gleichlautenden § 52 MTB II, BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 184/88 - AP Nr. 12 zu § 9 BUrlG; vgl. auch Urteil vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 755/85 - AP Nr. 10 zu § 9 BUrlG).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.1994 - 2 Sa 435/94

    Übertragungsfrist für Urlaub

    Auszug aus BAG, 19.03.1996 - 9 AZR 67/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. Oktober 1994 - 2 Sa 435/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 285/22

    Tariflicher Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Aufgrund des fehlenden Gleichlaufs zum gesetzlichen Fristenregime des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG käme eine Nachgewährung des tariflichen Mehrurlaubs nach dem 31. März des Folgejahres ohnehin nicht in Betracht (vgl. zur Auslegung von § 9 BUrlG vor EuGH 20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff]: BAG 21. Januar 1997 - 9 AZR 791/95 - zu I 2 d der Gründe; 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - zu 4 der Gründe) .

    Hierzu hätten die Tarifvertragsparteien eine ausdrückliche Regelung treffen müssen (vgl. BAG 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - aaO) , die § 12 Abschn. I Nr. 8 und Nr. 11 MTV jedoch nicht enthält.

  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95

    Erkrankung nach Urlaubsantritt

    Derartige Tarifbestimmungen sind nicht ungewöhnlich (vgl. zu § 52 MTB II BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 184/88 - AP Nr. 12 zu § 9 BUrlG; für § 49 MTW Senatsurteil vom 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - AP Nr. 13 zu § 9 BUrlG).
  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 792/95

    Urlaub: Nachgewährung infolge Arbeitsunfähigkeit

    Derartige Tarifbestimmungen sind nicht ungewöhnlich (vgl. zu § 52 MTB II BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 184/88 - AP Nr. 12 zu § 9 BUrlG; für § 49 MTW Senatsurteil vom 19. März 1996 - 9 AZR 67/95 - AP Nr. 13 zu § 9 BUrlG).
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